Allgemeine Geschäftsbedingungen

cormens GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der cormens GmbH und dem jeweiligen Vertragspartner.

 

Individualvereinbarungen in Textform sowie der Inhalt der jeweiligen Auftragsvereinbarung haben Vorrang. Kollidierende AGB des jeweiligen Vertragspartners werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die cormens GmbH dies ausdrücklich in Textform bestätigt.

Erstgespräch / Bestandsaufnahme

Das erste Gespräch dient der Bestandsaufnahme und dem Kennenlernen, ist in der Regel honorarfrei und es werden keine Reisekosten berechnet. Die Bestandsaufnahme unterliegt (wie auch die gesamte Zusammenarbeit) höchster Vertraulichkeit. Für dieses Gespräch werden ca. 2 Stunden veranschlagt (im Falle von Coaching ca. 30 Minuten zum Kennenlernen).

 

Im ersten Gespräch werden Ziele der Zusammenarbeit und - bei Übereinstimmung - Projekte vereinbart. Vereinbarte Projekte werden durch den Ansprechpartner der cormens GmbH in einem Angebot und/oder einer Auftragsvereinbarung zusammengefasst.

 

Wenn bereits im ersten Gespräch Beratung gewünscht wird, bzw. wenn das erste Gespräch den üblichen Rahmen (s.o.) überschreitet und/oder bereits Beratungs-, Coaching- oder Analyseleistungen von cormens erfordert, wird Honorar (s. Kosten der Zusammenarbeit) berechnet. Dies erfolgt jedoch nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.

Leistungen und Kosten der Zusammenarbeit

Alle einzelnen Projekte werden vorab inhaltlich und materiell fest vereinbart. Ein Auftrag wird in Textform erteilt oder gilt als erteilt, wenn Termine basierend auf dem Angebot oder der Auftragsvereinbarung durch den Kunden bestätigt werden.

 

Jedem Angebot wird eine individuelle Auftragsvereinbarung angehängt. In dieser Vereinbarung sind die genauen Tages-, Halbtages- bzw. Stundenhonorare der Leistungserbringer sowie die Kosten für die Durchführung von Maßnahmen spezifiziert. Die dort aufgeführten Kosten sind für beide Seiten während der Laufzeit des Projekts verbindlich. Die Honorare verstehen sich jeweils zuzüglich von Nebenaufwendungen (s. Nebenaufwendungen).

Der Vertrag wird durch die Auftragsvereinbarung zwischen der cormens GmbH und dem Vertragspartner geschlossen. Dies kann postalisch oder per Email erfolgen, wobei die Textform durch eine eigenhändige Unterschrift jeweils gewahrt werden muss.

 

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur dann wirksam, wenn sie durch die cormens GmbH in Textform bestätigt werden.

 

Die Nebenaufwendungen seitens der cormens GmbH werden nach Einzelbeleg abgerechnet. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

 

  • Übernachtungsaufwendungen: Hotelkosten (Rahmenverträge mit verschiedenen Hotelketten)
  • Reiseaufwendungen: Flug Eco, Bahn 1. Klasse (auch gegen Eigenbeleg), Taxi zu Selbstkosten, Leihwagen (Rahmenvertrag Sixt, Firmen Pkw 0,60 €/km)
  • Equipment (wie z.B. Beamer, Moderationsverbrauchsmaterial) und Teilnehmerunterlagen (wie z.B. Handouts, Projektordner, Notizpapier) werden zu Selbstkosten abgerechnet
  • Alternativ - nach Vereinbarung zwischen Auftraggeber und der cormens GmbH - können die Nebenaufwendungen auch in einem zu vereinbarenden pauschalen Satz des Auftragshonorars abgerechnet werden

 

Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Erbringung der Leistung. Sind Pauschalen vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung zum jeweiligen Monatsende. Zahlungsziel ist dabei innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug.

 

Die cormens GmbH erbringt ihre Leistungen selbst oder durch eigene Mitarbeiter. Sie ist außerdem berechtigt, die Leistungen durch freie Mitarbeiter zu erbringen.

Terminvorschläge, Bestätigung, Stornofristen

Die Projekttermine erhält der Auftraggeber von der cormens GmbH als Terminvorschläge, diese sind kurzfristig zu bestätigen. Die Termine gelten dann als bestätigt und beiderseits verbindlich, wenn sie binnen 14 Tagen ab Terminvorschlag in Textform (Email oder postalisch) gegenüber dem Auftragnehmer bestätigt werden. Werden diese Termine vom Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen bestätigt, erlischt der Anspruch aus diesen Terminen ohne dass es einer Benachrichtigung bedarf.

 

  • Bei Absage von vereinbarten Konzeptionstagen, Trainings und Veranstaltungen seitens des Auftraggebers weniger als acht Wochen, jedoch mindestens vier Wochen vor Beginn fallen 50 % des vereinbarten Honorars an.
  • Erfolgt die Absage weniger als vier Wochen vor Beginn, so sind 75 % des vereinbarten Honorars zu entrichten.
  • Erfolgt die Absage weniger als drei Tage vor Beginn der Veranstaltung, so werden 90 % des vereinbarten Honorars zuzüglich der hypothetischen Fahrtkosten zur Zahlung fällig.
  • Alle Absagen haben unabhängig von ihrer Frist ausschließlich in Textform (Email, postalisch) an die cormens GmbH, Sophienstraße 2, 80333 München zu erfolgen, um wirksam zu werden.
  • Insbesondere mündliche Absagen oder Absagen gegenüber unseren Projektmitarbeitern sind nicht wirksam.
  • Coachingtermine in den Räumen der cormens GmbH sind bis spätestens zwei Werktage vor dem Termin abzusagen (bei Coachings in den Räumen des Auftraggebers fünf Werktage); ansonsten werden die Honorare und bereits angefallene Kosten vollständig in Rechnung gestellt. Absagen sind in Textform (Email, postalisch) durchzuführen.
Verschwiegenheit

Die cormens GmbH verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner bekannt geworden sind, sofern dem nicht dringende berechtigte Interessen der cormens GmbH entgegenstehen (z.B. Durchsetzung von Honorarforderungen).

 

Über die personen- und unternehmensbezogenen Inhalte der Projekte wird von Seiten der cormens GmbH Stillschweigen bewahrt. Für Lehr- und Supervisionszwecke werden Methodeneinsatz und Methodenauswirkung anonymisiert so verwendet, dass kein Rückschluss auf den Auftraggeber möglich ist. Die cormens GmbH setzt die ihr zur Verfügung stehenden Interventionsmöglichkeiten zum Nutzen der Teilnehmer ein. Der Vertragspartner stellt alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die für eine sachgemäße Auftragserfüllung notwendig sind.

 

Die cormens GmbH und ihre Mitarbeiter behalten sich ausdrücklich das Recht vor, das Vertragsverhältnis bei Störungen der Veranstaltung von einigem Gewicht oder bei strafbaren Handlungen gegenüber der cormens GmbH oder anderen Vertragspartnern (z.B. Ehrverletzung oder Diebstahl) außerordentlich zu kündigen und den Vertragspartner von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Die cormens GmbH behält sich in diesem Falle weitere Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.

 

Die cormens GmbH ist berechtigt, ihre Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Vertragspartners anzubieten. Die cormens GmbH ist berechtigt, für Werbezwecke auf einer auch auf der Homepage der cormens GmbH verfügbaren Referenzliste das Firmenlogo des Vertragspartners kostenfrei zu verwenden. Der Vertragspartner kann diesem hiermit übertragenen Nutzungsrecht jederzeit widersprechen.

Hinweis und Klarstellung zur Gleichbehandlung

Die in diesem Internetangebot aufgeführten und verwendeten Begrifflichkeiten gelten gleichermaßen für die männliche als auch für die weibliche Form und werden nicht zum Nachteil eines Geschlechts verwendet. Dies gilt auch für die beispielhafte Wiedergabe von Mustersachverhalten oder für Zitate von Urteilen oder anderen Lebenssachverhalten für Zwecke der Information.

Urheberschutz

Sämtliche Publikationen, insbesondere Konzepte, Veranstaltungsinhalte, Unterlagen und Prospekte der cormens GmbH und ihrer Mitarbeiter sind urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Veranstaltungen. Der Vertragspartner ist berechtigt, die im Rahmen seiner gebuchten und bezahlten Veranstaltung erhaltenen Informationen und Publikationen für eigene, interne Zwecke zu nutzen.

 

Dem Vertragspartner ist es untersagt, Unterlagen an Dritte weiterzugeben oder für Dritte, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, zu vervielfältigen. Der Vertragspartner wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Verletzung des Urheberrechts Schadensersatz- und Unterlassungspflichten begründet, sowie strafrechtlich verfolgt werden kann.

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seiten sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Die Betreiber der Seiten sind bemüht, stets die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen.

Scientology

Die cormens GmbH versichert, dass weder ihre Mitarbeiter noch die von ihr eingesetzten freien Mitarbeiter Mitglieder von Scientology sind oder jemals deren Kurse besucht haben; sie nicht nach den Technologien von L. Ron Hubbard arbeiten; weder ihre Mitarbeiter noch eingesetzte Dozenten nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult werden oder schulen bzw. keine Kurse und/oder Seminare/Kongresse nach der Technologie von L. Ron Hubbard besucht haben; sowie die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung eines Unternehmens (zur Durchführung ihrer Veranstaltungen) ablehnen; und diese Erklärung genauso für andere Sekten jeglicher Art gilt.

Haftung

Die Mitarbeiter der cormens GmbH unterstützen den Auftraggeber nach bestem Wissen. Die Verantwortung für den Erfolg der vorgeschlagenen Maßnahmen bleibt jedoch in jedem Fall beim Auftraggeber. Die cormens GmbH und deren beauftragte Mitarbeiter haften auch nicht für Schäden oder Ansprüche von Dritten, die durch nicht ausreichendes Briefing/nicht abgesprochene Verwendung der Leistung entstehen. Die Dienstleistungen werden nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat, die Richtigkeit der vermittelten Schulungsinhalte und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse wird keine Haftung übernommen.

 

Hiervon ausgenommen ist die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist der Höhe nach in jedem Fall auf die gezahlte Vertragsvergütung beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Haftung für Inhalte

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Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder um dieses Vertragsverhältnis ist - soweit zulässig - das LG München I. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden beide Vertragspartner eine Mediation einschalten.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung finden Sie hier.  

Weitere Hinweise

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Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen oder eine künftig in diesen Vertrag aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Die Parteien verpflichten sich anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.

 

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für dieses Textformerfordernis.

 

Stand: Mai 2017